Die „Bonusmeilen” werden entweder durch die Lufthansa selbst oder durch Kooperationspartner ausgegeben. Sie können je nach Ausgestaltung entweder bei der Lufthansa selbst oder bei Vertragspartnern eingelöst werden. Es sind hierbei mehrere Fallgestaltungen möglich, die in den folgenden Schaubildern näher erläutert werden.
Umsatzsteuer | Vorsteuer |
Lufthansa AG | 1.600,00 |
Kunde ohne Vorsteuerabzug |
Der Flug, bei dem die Bonusmeilen eingelöst werden, ist unentgeltlich. Die von der Lufthansa erbrachte Beförderungsleistung im Zusammenhang mit dem Einlösen von Bonusmeilen ist somit nicht steuerbar.
Unabhängig ob der Kunde am Bonusmeilenprogramm teilnimmt, wendet er 11.600 € für die ursprüngliche Beförderungsleistung durch die Lufthansa auf. D.h., für die Gutschrift der Bonusmeilen wendet er kein zusätzliches Entgelt auf. Das Entgelt für die von Lufthansa erbrachte Beförderungsleistung ändert sich somit durch die Gutschrift von Bonusmeilen nicht.
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