OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 30.08.2007
S 7103b A - 9 - St 16

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 30.08.2007 (S 7103b A - 9 - St 16) - DRsp Nr. 2008/91564

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 30.08.2007 - Aktenzeichen S 7103b A - 9 - St 16

DRsp Nr. 2008/91564

Fahrzeugeinzelbesteuerung für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank

Es ist gefragt worden, ob Bedienstete der Europäischen Zentralbank, die ihren Wohnsitz aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland verlegt haben.

  • die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 1b UStG durchführen müssen, wenn sie im Rahmen ihres Umzugs neue Fahrzeuge in die Bundesrepublik Deutschland verbringen,

  • ggf. hierfür die Steuerbefreiung nach § 4b UStG in Anspruch nehmen können.

Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:

1 Steuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Erwirbt eine Privatperson ein neues Fahrzeug und gelangt dieses bei der Lieferung aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates, unterliegt dieser entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs der Umsatzbesteuerung in dem anderen EU-Mitgliedstaat (Fahrzeugeinzelbesteuerung: § 1b und § 18 Abs. 5a UStG). Dabei ist es gleichgültig, ob das neue Fahrzeug vom Erwerber selbst oder vom Lieferer in den anderen EU-Mitgliedstaat verbracht wird.

Zu der umsatzsteuerlichen Problematik, ob das Fahrzeugbei der Lieferungan den Abnehmer aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates gelangt, wird auf die Umsatzsteuerkarteikarte OFD Ffm. zu § 1b - S 7103b - Karte 5 (S 7103b A - 1 - St 16) verwiesen.