OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 30.10.1997
S 2190 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 30.10.1997 (S 2190 A) - DRsp Nr. 2008/92208

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 30.10.1997 - Aktenzeichen S 2190 A

DRsp Nr. 2008/92208

§ 7 EStG Zum Wahlrecht nach R 43 Abs. 5 S. 2 EStR 1996 bei Baumaßnahmen, durch die ein anderes Gebäude entsteht

Sind nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem WG so umfassend, daß hierdurch ein anderes WG entsteht, so ist die weitere AfA grundsätzlich nach der Summe aus dem Buchwert oder Restwert des bisherigen WG und nach den nachträglichen Herstellungskosten zu bemessen. Nach R 43 Abs. 5 S. 2 EStR 1996 kann der Stpfl. bei unbeweglichen WG allerdings aus Vereinfachungsgründen von der Herstellung eines anderen WG ausgehen, wenn der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Herstellung des WG angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Verkehrswert des bisherigen WG übersteigt.

Findet während dieser umfassenden Bauarbeiten ein Eigentümerwechsel statt, gilt für den nach R 43 Abs. 5 S. 2 EStR 1996 durchzuführenden Vergleich zwischen Verkehrswert und Bauaufwand folgendes:

Maßgebend ist der Verkehrswert, den das WG vor Beginn der Bauarbeiten hat, die der Erwerber selbst vornimmt. Bei Baumaßnahmen, die der Stpfl. im Anschluß an den Erwerb eines Gebäudes tätigt, entspricht dieser Wert den Anschaffungskosten des Gebäudes.