Das Wirtschaftsministerium hat am 21. 5. 1996 eine VO über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen (Bauprüfverordnung - BauPrüfVO) erlassen, die am 29. 6. 1996 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wurde nach § 17 BauPrüfVO die VO des Innenministeriums über die bautechnische Prüfung genehmigungspflichtiger Vorhaben v. 11. 8. 1977 und die Gebührenordnung für Prüfingenieure für Baustatik (GOPI) v. 15. 12. 1986 aufgehoben.
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