OFD Freiburg/Karlsruhe/Stuttgart - Verfügung vom 01.12.1996
S 7283 A

OFD Freiburg/Karlsruhe/Stuttgart - Verfügung vom 01.12.1996 (S 7283 A) - DRsp Nr. 2008/86647

OFD Freiburg/Karlsruhe/Stuttgart, Verfügung vom 01.12.1996 - Aktenzeichen S 7283 A

DRsp Nr. 2008/86647

Umsatzsteuernachweis in Tankquittungen über die Entrichtung von Autobahnbenutzungsgebühren für schwere Kraftfahrzeuge

Mit Erl. v. 15. 4. 1996 - S 7282 A - 445 - hat das FinMin auf folgendes hingewiesen:

Ab 1. 1. 1995 haben insbesondere Eigentümer, Halter oder Führer bestimmter schwerer Nutzfahrzeuge eine Autobahnbenutzungsgebühr zu entrichten (Autobahnbenutzungsgebührengesetz (ABBG) v. 30. 8. 1994 - BGBl 1994 II S. 1765). Gem. § 2 Abs. 2 ABBG hat das Bundesamt für den Güterverkehr mit der Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssysteme (AGIS) mit Sitz in Düsseldorf einen Rahmenvertrag über die Einziehung der Gebühr über das Tankstellennetz der Mineralölgesellschaften geschlossen. Somit können die Gebühren von dem betr. Personenkreis sowohl über die Verbände, die Industrie- und Handelskammern, die Straßenverkehrsgenossenschaften, das Bundesamt für Güterverkehr und seine Außenstellen, als auch über durch ein bestimmtes Symbol gekennzeichnete Verkaufsstellen an Autobahnen, in der Nähe von Autobahnauffahrten, an Autohöfen, Werkstätten, Raststätten und an Tankstellen entrichtet werden. Die Entrichter der Gebühr erhalten eine Gebührenmarke und zusätzlich über den entrichteten Betrag eine Quittung.