OFD Hannover - Verfügung vom 01.03.2007
S 2723 - 34 - StO 241

OFD Hannover - Verfügung vom 01.03.2007 (S 2723 - 34 - StO 241) - DRsp Nr. 2008/90956

OFD Hannover, Verfügung vom 01.03.2007 - Aktenzeichen S 2723 - 34 - StO 241

DRsp Nr. 2008/90956

Übernahme von Administration und Verwaltung einer Pensionskasse im Rahmen von Funktionsausgliederungsverträgen durch eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskasse

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskassen können aufgrund sog. Funktionsausgliederungsverträge die Administration und Verwaltung anderer Pensionskassen übernehmen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um versicherungsnahe Tätigkeiten. Übernimmt eine steuerbefreite Pensionskasse diese Aufgaben nur gegen Kostenersatz, ist davon auszugehen, dass sie sich durch die Übernahme keinen neuen, nicht satzungsgemäßen Zweck setzt. Betriebsrentenrechtliche oder versicherungsaufsichtsrechtliche Hinderungsgründe dürften regelmäßig nicht vorliegen.