Mit der o. g. Verfügung vom 24. August 2006 hat die OFD Ausführungen zur Teilkostenversicherung von DO-Angestellten gesetzlicher Krankenkassen gemacht. Unter anderem hat die OFD darauf hingewiesen, dass die Beitragsermäßigungen (100 % Versicherungsschutz für 50 % Versicherungsbeitrag) als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.
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