OFD Hannover - Verfügung vom 03.07.2006
S 7280 - 65 - StO 173

OFD Hannover - Verfügung vom 03.07.2006 (S 7280 - 65 - StO 173) - DRsp Nr. 2008/90299

OFD Hannover, Verfügung vom 03.07.2006 - Aktenzeichen S 7280 - 65 - StO 173

DRsp Nr. 2008/90299

Pflichtangaben in den Rechnungen der Fleurop AG und Vorsteuerabzug

Auf Antrag der Fleurop AG haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder einigen Vorschlägen zur Modifizierung der von der Fleurop AG erteilten Rechnungen zugestimmt. Danach gilt ab dem 1. April 2005 folgendes Abrechnungsverfahren:

Monatsabrechnung

Die bisherigen Kontoauszüge werden als „Monatsabrechnung” bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass es sich bei den Abrechnungen in Verbindung mit den Gutschriften-/Lastschriftenaufstellungen und ggf. weiteren Dokumenten um Rechnungen gemäß § 14 UStG handelt. Die Monatsabrechnung wird wie folgt ergänzt:

„Die Anlagen, bestehend aus Gutschriften-/Lastschriftenaufstellung und ggf. weiteren Dokumenten stellen zusammen mit dieser Monatsabrechnung eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG dar”.

Name und Anschrift des leistenden Unternehmers/Leistungsempfängers

Wie beim bisherigen Abrechnungsverfahren enthalten die Gutschriften-/Lastschriftenaufstellungen nur die Partnernummern der beteiligten Floristen. Ein Exemplar des Partnerverzeichnisses ist bei jedem Fleurop-Partner vorhanden. Die Monatsabrechnungen werden durch folgenden Hinweis ergänzt: