OFD Hannover - Verfügung vom 05.06.2002
S 2319- 485 - StH 223

OFD Hannover - Verfügung vom 05.06.2002 (S 2319- 485 - StH 223) - DRsp Nr. 2008/80673

OFD Hannover, Verfügung vom 05.06.2002 - Aktenzeichen S 2319- 485 - StH 223

DRsp Nr. 2008/80673

Auswertung der von den Grunderwerbsteuerstellen übersandten Veräußerungs- und Kontrollmitteilungen

1. Übersendung von Veräußerungs- und Kontrollmitteilungen

Die Grunderwerbsteuerstellen fügen den Veräußerungsmitteilungen für die Wohnsitzfinanzämter des Veräußerers und des Erwerbers den Vordruck ,,GrESt 19A'' bzw. ,,GrESt 19B'' (Kontrollmitteilung) sowie eine Ablichtung des Grundstückskaufvertrages bei, wenn

- der Kaufpreis für mehr als ein Jahr zinslos oder gegen Zinsen gestundet worden ist

oder

- im Vertrag Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist

oder

- es sich um Grundstücksverkäufe ausländischer Briefkastengesellschaften handelt.

Veräußerungs- und Kontrollmitteilungen (Mitteilungen) für Verträge, in denen Umsatzsteuer offen ausgewiesen worden ist oder an denen ausländischen Briefkastengesellschaften beteiligt sind, werden stets an die Wohnsitzfinanzämter des Veräußerers und des Erwerbers weitergeleitet.

In den übrigen Fällen unterblieb eine Weiterleitung, wenn die Mitteilungen in dem Veranlagungs- oder dem Arbeitnehmerbereich nur geringe steuerliche Bedeutung haben. Wegen der Einzelheiten Hinweis auf GrESt-Kartei Anhang B Karte 4.

2. Bearbeitung der Veräußerungsmitteilungen in der Veranlagungsverwaltungsstelle

Alle Mitteilungen werden zunächst der Veranlagungsverwaltungsstelle (VVSt) zugeleitet.