OFD Hannover - Verfügung vom 06.04.1998
S 2729

OFD Hannover - Verfügung vom 06.04.1998 (S 2729) - DRsp Nr. 2008/86298

OFD Hannover, Verfügung vom 06.04.1998 - Aktenzeichen S 2729

DRsp Nr. 2008/86298

§ 5 KStG Verrechnung von Gewinnen und Verlusten mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemäß § 64 Abs. 2 AO

Gewinne und Verluste mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe einer steuerbegünstigten Körperschaft, die keine Zweckbetriebe darstellen, sind gem. § 64 Abs. 2 AO miteinander zu verrechnen. Dies gilt auch, wenn die Körperschaft mit dem verlustbringenden wiG mangels Gewinnerzielungsabsicht sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG erzielt (was bei sportlichen Veranstaltungen häufig vorkommt), während der gewinnbringende wiG zu Einkünften aus Gewerbebetrieben gem. § 15 EStG führt.