OFD Hannover - Verfügung vom 06.04.2006
S 1978 c - 56 - StO 243

OFD Hannover - Verfügung vom 06.04.2006 (S 1978 c - 56 - StO 243) - DRsp Nr. 2008/90013

OFD Hannover, Verfügung vom 06.04.2006 - Aktenzeichen S 1978 c - 56 - StO 243

DRsp Nr. 2008/90013

Einbringung wesentlicher Betriebsgrundlagen nach §§ 20 und 24 UmwStG durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Nach dem Ergebnis der Erörterungen auf Bund-/Länder-Ebene reicht es im Rahmen der Anwendung des § 20 UmwStG aufgrund der allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Grundsätze für die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die aufnehmende Kapitalgesellschaft aus, dass der Kapitalgesellschaft das wirtschaftliche Eigentum an den Wirtschaftsgütern verschafft wird. Die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums ist nicht zwingend erforderlich.