OFD Hannover - Verfügung vom 06.05.2002
S 7117

OFD Hannover - Verfügung vom 06.05.2002 (S 7117) - DRsp Nr. 2008/91998

OFD Hannover, Verfügung vom 06.05.2002 - Aktenzeichen S 7117

DRsp Nr. 2008/91998

Leistungsort von Restaurationsleistungen im Zusammenhang mit Reiseleistungen (§ 3 Abs. 9, § 25 UStG)

Nach der Einführung der neuen Sätze 4 und 5 in § 3 Abs. 9 UStG mit Wirkung ab dem 27. Juni 1998 durch das Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 1998 (BGBl I S. 1496) sind Restaurationsumsätze keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen. Das hat zur Folge, dass sich der Ort dieser Umsätze mit Wirkung ab 27. Juni 1998 nach § 3 a Abs. 1 UStG bestimmt.

Werden die Restaurationsleistungen im Zusammenhang mit Reiseleistungen erbracht, ergeben sich durch die Rechtsänderung nachfolgende Auswirkungen:

1. Restaurationsleistungen als Reisevorleistungen einer unter die Margenbesteuerung nach § 25 Abs. 1 UStG fallende Reiseleistung:

Der Ort der unter die Margenbesteuerung nach § 25 UStG fallenden Reiseleistung bestimmt sich gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 UStG unverändert nach § 3 a Abs. 1 UStG.