OFD Hannover - Verfügung vom 06.08.2007
S 2337 - 115 - StO 213

OFD Hannover - Verfügung vom 06.08.2007 (S 2337 - 115 - StO 213) - DRsp Nr. 2008/91315

OFD Hannover, Verfügung vom 06.08.2007 - Aktenzeichen S 2337 - 115 - StO 213

DRsp Nr. 2008/91315

Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 EStG); Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Mitglieder des Bundesrats

Bundesratsmitglieder erhalten zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten eine Kostenpauschale in Höhe von 60,00 EUR pro Tag, die als Aufwandsentschädigung gezahlt wird (§ 1 Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates - KEB). Sie wird nur gewährt, wenn für denselben Tag nicht ein Tage- oder Sitzungsgeld oder eine sonstige Entschädigung aus anderen öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer Europäischen Körperschaft bezogen wird (§ 3 KEB).