OFD Hannover - Verfügung vom 07.04.1997
S 2133

OFD Hannover - Verfügung vom 07.04.1997 (S 2133) - DRsp Nr. 2008/85513

OFD Hannover, Verfügung vom 07.04.1997 - Aktenzeichen S 2133

DRsp Nr. 2008/85513

§ 7 EStG Berücksichtigung von nachträglich geltend gemachten Sonderabschreibungen bei Außenprüfungen

Werden im Rahmen von Außenprüfungen zum Ausgleich der Prüfungsmehrergebnisse nachträglich ansonsten zulässige Sonderabschreibungen geltend gemacht, ist folgendes zu beachten:

Bei der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG handelt es sich um ein Bewertungswahlrecht, das in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben ist (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG). Daraus folgt, daß Sonderabschreibungen nur jeweils im gleichen Umfang in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz vorgenommen werden dürfen.