OFD Hannover - Verfügung vom 08.11.1996
S 2284

OFD Hannover - Verfügung vom 08.11.1996 (S 2284) - DRsp Nr. 2008/84906

OFD Hannover, Verfügung vom 08.11.1996 - Aktenzeichen S 2284

DRsp Nr. 2008/84906

§ 33 EStG Kosten für die Sanierung gesundheitsgefährdender Wirtschaftsgüter als außergewöhnliche Belastung

1. Gebäude und Gebäudeteile

1.1 Aufwendungen zur Vermeidung und Behebung gesundheitlicher Schäden durch Formaldehyd- und Holzschutzmittelausgasungen sind als agw. Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn sie keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Dies ist insbesondere bei Sanierungskosten an einer eigengenutzten und nicht (mehr) der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Wohnung der Fall.

Voraussetzung ist, daß Gesundheitsschäden durch die Ausgasungen bereits eingetreten oder konkret zu befürchten sind. Dies ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Ursache der gesundheitlichen Ausgasungen ist durch ein Gutachten einer technischen Stelle nachzuweisen. In dem Gutachten sind die Quellen der Ausgasungen genau zu beschreiben und zu den erforderlichen Maßnahmen für die Sanierung Stellung zu nehmen. Die hierfür notwendigerweise anfallenden unmittelbaren und mittelbaren Aufwendungen kommen als agw. Belastung in Betracht.