OFD Hannover - Verfügung vom 10.07.2002
S 7242 a

OFD Hannover - Verfügung vom 10.07.2002 (S 7242 a) - DRsp Nr. 2008/91756

OFD Hannover, Verfügung vom 10.07.2002 - Aktenzeichen S 7242 a

DRsp Nr. 2008/91756

§ 4 UStG Umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen der Schulkantienvereine (Schulfrühstück)

Vorbehaltlich anders lautender Regelungen auf Bundes- oder Landesebene bittet die OFD hinsichtlich der Leistungen, die Fördervereine bei der Versorgung von Schüler mit Speisen und Getränken erbringen, Folgendes zu beachten:

Steuerbefreiungen

Durch die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken kann ein Förderverein Restaurationsleistungen i. S. von § 3 Abs. 9 UStG erbringen. Diese sind steuerbar und mangels Steuerbefreiung ustpfl. Insbesondere kommt - nach den derzeit bekannten Sachverhaltsgestaltungen - die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 23 UStG nicht in Betracht. Nach dieser Vorschrift ist u. a. die Gewährung von Beköstigung durch Personen und Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken bei sich aufnehmen, steuerfrei. Aufnehmende Einrichtung ist in den bekannt gewordenen Fällen jedoch die Schule selbst gewesen, nicht der jeweilige Förderverein.

Steuersatz