In der Bezugsverfügung habe ich unter Nr. 3 auf noch anhängige Revisionsverfahren hingewiesen. Über das in Nr. 3.3 genannte Verfahren hat der BFH inzwischen entschieden (Urteil vom 20. August 1998 - V R 24/96 -). Danach wird auch bei der Einbringung eines eisern gepachteten Betriebs in eine Familienpersonengesellschaft die Milchquote dann im Rahmen eines Leistungsaustausches der Gesellschaft übertragen, wenn der Gesellschafter hierfür Gesellschaftsrechte erlangt.
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