OFD Hannover - Verfügung vom 11.03.1996
G 1400

OFD Hannover - Verfügung vom 11.03.1996 (G 1400) - DRsp Nr. 2008/85945

OFD Hannover, Verfügung vom 11.03.1996 - Aktenzeichen G 1400

DRsp Nr. 2008/85945

§ 2 GewStG Behandlung der Betriebsaufspaltung; Buchwertübertragung bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung

Erörtert wurde die Frage, ob es auch bei einer sog. kapitalistischen Betriebsaufspaltung möglich ist, ein Wirtschaftsgut von der Besitz-GmbH (Muttergesellschaft) auf die Betriebs-GmbH (Tochtergesellschaft) zum Buchwert zu übertragen.

1. Das Rechtsinstitut der kapitalistischen Betriebsaufspaltung wird sowohl von der Rechtsprechung (zuletzt BFH-Urt. v. 16. 9. 1994 -BStBl 1995 II S. 75) als auch von der FinVer (vgl. BMF-Schreiben v. 10. 12. 1985, BStBl I S. 683, Tz. III.4) dem Grunde nach anerkannt. Die bisher darauf beruhende Rechtsanwendung betrifft allerdings nur die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowie die Verbleibensvoraussetzungen bei Steuervergünstigungen und Investitionszulagen. Die Frage der erfolgsneutralen Übertragung von WG zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft war noch nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Stellungnahme von Verwaltung und Rechtsprechung. In dem zur Betriebsaufspaltung ergangenen BMF-Schreiben v. 22. 1. 1985 (BStBl I S. 97) wird die Übertragung zum Buchwert lediglich für die Fälle zugelassen, in denen das Besitzunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer PersGes betrieben wird.