OFD Hannover - Verfügung vom 11.07.1996
S 2706

OFD Hannover - Verfügung vom 11.07.1996 (S 2706) - DRsp Nr. 2008/86383

OFD Hannover, Verfügung vom 11.07.1996 - Aktenzeichen S 2706

DRsp Nr. 2008/86383

§ 4 KStG Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung gemeindeeigener Stromversorgungsanlagen

I. Verwaltungsregelung bis 30. 6. 1996

1. aus dem dem MF-Erl. v. 19. 2. 1957 S 2506

„Der frühere Reichsminister der Finanzen hatte die FÄ durch Erl. v. 30. 8. 1943 S 2506 ermächtigt, die KSt, die auf den Gewinn aus der Veräußerung gemeindeeigener Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen entfällt, auf Antrag nach § 131 AO zur Hälfte zu erlassen. Voraussetzung für den Erl. der KSt war eine Bescheinigung des Generalinspektors für Wasser und Energie darüber, daß für den Verkauf Gründe energiewirtschaftlicher Rationalisierung maßgebend sind.

Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die im bezeichneten RdF-Erl. getroffene Regelung noch angewendet wird. An die Stelle des Generalinspektors für Wasser und Energie, damals Energieaufsichtsbehörde i. S. des Energiewirtschaftsgesetzes, sind jetzt die Wirtschaftsministerien der Länder getreten; im Lande NdSachsen ist deshalb der Nachweis, daß der Verkauf der erwähnten Versorgungseinrichtungen aus Gründen energiewirtschaftlicher Rationalisierung geschieht, durch eine Bescheinigung des nieders. Ministers für Wirtschaft und Verkehr zu erbringen.