OFD Hannover - Verfügung vom 11.09.1996
S 0171/

OFD Hannover - Verfügung vom 11.09.1996 (S 0171/) - DRsp Nr. 2008/86241

OFD Hannover, Verfügung vom 11.09.1996 - Aktenzeichen S 0171/

DRsp Nr. 2008/86241

§ 5 KStG Gemeinnützigkeit von Sporthilfe-Fördervereinen

Sporthilfe-Fördervereine können - sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie bei der Vergabe ihrer Förderleistungen nach folgenden strengen Maßstäben verfahren:

1. Die Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich nach leistungsabhängigen und offenzulegenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergeben, die die festgelegten Kriterien erfüllen.