Sporthilfe-Fördervereine können - sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie bei der Vergabe ihrer Förderleistungen nach folgenden strengen Maßstäben verfahren:
1. Die Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich nach leistungsabhängigen und offenzulegenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergeben, die die festgelegten Kriterien erfüllen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|