OFD Hannover - Verfügung vom 12.07.2002
S 2729 - 326 - StH 233

OFD Hannover - Verfügung vom 12.07.2002 (S 2729 - 326 - StH 233) - DRsp Nr. 2008/91177

OFD Hannover, Verfügung vom 12.07.2002 - Aktenzeichen S 2729 - 326 - StH 233

DRsp Nr. 2008/91177

Hilfspersonentätigkeit i. S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO als steuerbegünstigte Tätigkeit

Nach § 51 i.V.m § 57 Abs. 1 AO muss eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre satzungmäßigen Zwecke unmittelbar verwirklichen. Dies kann auch durch eine Hilfsperson geschehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Körperschaft und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO).

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt:

  • Eine Körperschaft kann auch dann selbst gemeinnützig sein, wenn sie sich ausschließlich als Hilfsperson einer anderen Körperschaft betätigt.