OFD Hannover - Verfügung vom 13.02.1998
S 2227; siehe auch Rz.

OFD Hannover - Verfügung vom 13.02.1998 (S 2227; siehe auch Rz.) - DRsp Nr. 2008/85407

OFD Hannover, Verfügung vom 13.02.1998 - Aktenzeichen S 2227; siehe auch Rz.

DRsp Nr. 2008/85407

§ 6 EStG Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten

Es mehren sich Einsprüche gegen Steuerbescheide, mit denen die ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz für Privatfahrten nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG angegriffen wird. Die Stpfl. streben eine „Kostendeckung” auf lediglich 50 v. H. der Kosten an, im übrigen wehren sie sich zur Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Mehrbelastung gegen den Ansatz des Bruttolistenpreises, unter Hinweis auf die beim FG Münster unter dem Aktenzeichen; 16 K 6280/97 anhängige Klage wird sowohl Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 AO als auch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bis zur Entscheidung in der o. a. Klagesache beantragt.