OFD Hannover - Verfügung vom 13.02.2007
S 2332 - 240 - StO 212

OFD Hannover - Verfügung vom 13.02.2007 (S 2332 - 240 - StO 212) - DRsp Nr. 2008/90989

OFD Hannover, Verfügung vom 13.02.2007 - Aktenzeichen S 2332 - 240 - StO 212

DRsp Nr. 2008/90989

Aktion Tagwerk - „Dein Tag für Afrika”

Bei dem Projekt Aktion Tagwerk - „Dein Tag für Afrika” am 19. Juni 2007 wird lohnsteuerlich von einem Arbeitsverhältnis auszugehen sein. Bei den direkt von den Arbeitgebern (Betriebe oder Privatleute) an den Verein „Aktion Tagwerk e. V.” zu überweisenden Beträgen handelt es sich um Arbeitslohn. Dieser ist grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen und bei den Arbeitgebern - sofern betrieblich veranlasst - als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Nachweis über die Zahlung auf das Spendenkonto ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.