OFD Hannover - Verfügung vom 15.09.1997
S 2282

OFD Hannover - Verfügung vom 15.09.1997 (S 2282) - DRsp Nr. 2008/84843

OFD Hannover, Verfügung vom 15.09.1997 - Aktenzeichen S 2282

DRsp Nr. 2008/84843

§ 32 EStG Barunterhaltsverpflichtung bei der Übertragung des Kinderfreibetrags

Soweit die Höhe der Unterhaltsverpflichtung nicht durch gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungserklärung, Vergleich oder anderweitig durch Vertrag festgelegt ist, können dafür im Zweifel die von den Oberlandesgerichten als Leitlinien aufgestellten Unterhaltstabellen, z. B. die „Düsseldorfer Tabelle”, einen Anhalt geben. Die „Düsseldorfer Tabelle” ist - soweit sie den Kindesunterhalt betrifft - als Anlage abgedruckt.