OFD Hannover - Verfügung vom 18.01.2006
FG 2029 - 11 - StO 144

OFD Hannover - Verfügung vom 18.01.2006 (FG 2029 - 11 - StO 144) - DRsp Nr. 2008/89664

OFD Hannover, Verfügung vom 18.01.2006 - Aktenzeichen FG 2029 - 11 - StO 144

DRsp Nr. 2008/89664

Übersendung von Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG)

Das NFG übersendet dem am Rechtsstreit beteiligten Finanzamt neben der Urteils(Beschluss-)ausfertigung bzw. Ausfertigung des Gerichtsbescheids jeweils einen zusätzlichen Ausdruck seiner Entscheidung. Die OFD bittet, diesen Abdruck nebst Aktenvermerk über die Entscheidung, ob Nichtzulassungsbeschwerde, Revision oder Beschwerde einzulegen ist, ohne Anschreiben der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg so rechtzeitig vorzulegen, dass diese im Rahmen ihrer Leitungsbefugnis (§ 8 Abs. 6 FVG) auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss nehmen kann.

Zu diesem Zweck bittet die OFD, einen Beamten zu bestimmen, der für die vollständige und unverzügliche Vorlage der Abdrucke verantwortlich ist. Er hat den Tag des Eingangs der Entscheidung beim Finanzamt und den Tag der Absendung auf den Abdrucken durch Stempelaufdruck, Namenszeichen und Datum zu bestätigen.