OFD Hannover - Verfügung vom 18.01.2007
S 2223 - 268 - StO 235

OFD Hannover - Verfügung vom 18.01.2007 (S 2223 - 268 - StO 235) - DRsp Nr. 2008/90773

OFD Hannover, Verfügung vom 18.01.2007 - Aktenzeichen S 2223 - 268 - StO 235

DRsp Nr. 2008/90773

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)

Das BMF-Schreiben vom 19. Januar 2006(BStBl 2006 I S. 216) diente nach der Neuordnung des Spendenrechts ab dem Jahr 2000 der Abgrenzung der verschiedenen Formen von Mitgliedsbeiträgen im kulturellen Bereich. Durch die Schaffung dieser objektiven Abgrenzung hat es gegenüber vorheriger unklarer Rechtslage auch eine Verbesserung zugunsten der betroffenen Vereine gegeben. Nunmehr liegt jedoch ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor (Initiative „Hilfen für Helfer”), der u. a. eine Änderung der Regelungen zum Spendenabzug vorsieht. Werden die dort vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verwirklicht, ist das BMF-Schreiben vom 19. Januar 2006 in dieser Form überholt.