OFD Hannover - Verfügung vom 19.02.1997
S 7102

OFD Hannover - Verfügung vom 19.02.1997 (S 7102) - DRsp Nr. 2008/86756

OFD Hannover, Verfügung vom 19.02.1997 - Aktenzeichen S 7102

DRsp Nr. 2008/86756

§ 1 UStG Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs

Art. 5 Abs. 6 und Art. 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie schließen die Besteuerung der Entnahme und der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den privaten Bedarf aus, wenn der Gegenstand nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Unternehmer können sich gegenüber § 1 Abs. 1 Nr. 2a und b UStG auf dieses Besteuerungsverbot berufen.

Eine Verknüpfung zwischen der Eigenverbrauchs-Besteuerung und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht dagegen nicht bei der Dienstleistungsentnahme und beim Aufwendungs-Eigenverbrauch.

1. Einzelheiten zur Besteuerung des Entnahme-Eigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a UStG - Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie) ergeben sich aus Abschn. 8 UStR 1996 und der USt-Kartei - BMF - zu § 1 UStG S 7102 Karte 14.

2. Einzelheiten zur Besteuerung des Verwendungs-EV1 Abs. 1 Nr. 2b UStG - Art. 6 Abs. 2a der 6. EG-Richtlinie) ergeben sich aus den Abschn. 9 und 155 UStR 1996. Ergänzend gilt folgendes: