OFD Hannover - Verfügung vom 20.03.2007
S 2150 a - 71 - StO 283

OFD Hannover - Verfügung vom 20.03.2007 (S 2150 a - 71 - StO 283) - DRsp Nr. 2008/90967

OFD Hannover, Verfügung vom 20.03.2007 - Aktenzeichen S 2150 a - 71 - StO 283

DRsp Nr. 2008/90967

Richtsätze für das Betriebseinkommen aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung im Wirtschaftsjahr 2005/2006 für Niedersachsen.

Klasseneinteilung

Die Klasseneinteilung richtet sich nach den Standarddeckungsbeiträgen (SDB) des jeweiligen Betriebes. Die zur Berechnung der SDB benötigten Grundlagen sowie ein Beispiel zur Berechnung können den Anlagen zu diesem Karteiblatt entnommen werde. Da die zur Berechnung des SDB benötigten Angaben in Schätzungsfällen in der Regel nicht vorliegen, ist die Klasseneinordnung in diesen Fällen nach Aktenlage vorzunehmen.

Futterbaubetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Milchkühe, Färsen, Rinder, Schafe

Veredlungsbetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Schweinehaltung, Geflügelhaltung, sonstige Veredelung

Ackerbaubetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Getreide, Raps, Eiweiß, Hackfrucht, Gemüse, Stilllegung

Verbundbetriebe:

o. g. Klassen nicht erfüllt, da SDB je Klasse < 2/3

Unter StarOffice steht für die Richtsatzschätzung die Vorlage „Anlage ESt 13/02” zur Verfügung.

Betriebseinkommen je ha der maßgebenden LN in EUR
I Futterbaubetriebe
a) Braunschweig 790
b) Hannover 1.361
c) Lüneburg 1.366
d) Weser-Ems 1.538
II Veredlung
a) Braunschweig 1.709
b) Hannover 1.709
c) Lüneburg 2.226
d) Weser-Ems 1.911
III Ackerbau
a) Braunschweig 741