OFD Hannover - Verfügung vom 20.04.1998
S 2223

OFD Hannover - Verfügung vom 20.04.1998 (S 2223) - DRsp Nr. 2008/92083

OFD Hannover, Verfügung vom 20.04.1998 - Aktenzeichen S 2223

DRsp Nr. 2008/92083

§ 10b EStG Einkommensteuerlicher Abzug von Großspenden; gesonderte Feststellung des verbleibenden Großspendenvortrags zur Förderung wissenschaftlicher, mildtätiger oder als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke

Durch das JStG 1996 (BStBl 1995 I S. 438) wurde neben der Ausdehnung des Großspendenabzugs auf Spenden zur Förderung mildtätiger Zwecke auch die gesonderte Feststellung des verbleibenden Großspendenvortrags eingeführt, die nach § 10b Abs. 1 S. 4 EStG erstmals zum Schluß des VZ 1996 vorzunehmen ist.

Die gesonderte Feststellung kann nicht im maschinellen Verfahren durchgeführt werden. Aus diesem Anlaß wurde der in der Anl. beigefügte Vordruck „Feststellungsbescheid/Feststellungsbogen § 10b EStG” (hier nicht abgedruckt) für die im Einzelfall personell durchzuführende Feststellung des verbleibenden Großspendenvortrags entwickelt. Die Vordrucke werden in Kürze gesondert verschickt werden - jedes FA erhält 100 Exemplare - und sind bei darüber hinausgehendem Bedarf zu vervielfältigen.

Für die estl. Behandlung von Großspenden sowie für die Verwendung des neuen Vordrucks gibt die OFD Hannover folgende Hinweise:

1. Rechtliche Grundlagen

1.1 Grundzüge