In der Praxis bestehen Probleme beim Informationsaustausch zwischen den für die Grundlagenbescheide und den für die Folgebescheide zuständigen Finanzämtern. Trotz vorliegender Anweisungen (z. B. Nr. 5.4.2 des AEAO zu § 361) werden die für die Folgebescheide zuständigen Finanzämter nicht immer über dieBeendigung der AdV eines Grundlagenbescheidesunterrichtet.
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