OFD Hannover - Verfügung vom 22.01.2007
S 7433 - 4 - StO 183

OFD Hannover - Verfügung vom 22.01.2007 (S 7433 - 4 - StO 183) - DRsp Nr. 2008/90774

OFD Hannover, Verfügung vom 22.01.2007 - Aktenzeichen S 7433 - 4 - StO 183

DRsp Nr. 2008/90774

Grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr; Erlass und niedrigere Festsetzung von Umsatzsteuer (§ 26 Abs. 3 UStG)

Unter den Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 UStG kann die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder erlassen werden, wenn es sich um folgende Unternehmer handelt:

  • Luftverkehrsunternehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland

  • Luftverkehrsunternehmer mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Länder, in denen sie ihren Sitz haben, in den vom BMF herausgegebenen Verzeichnis der Länder aufgeführt sind, zu denen die Gegenseitigkeit festgestellt ist.

Die Entscheidung über Anträge in den o. a. Fallgestaltungen obliegt der OFD.