OFD Hannover - Verfügung vom 22.09.2006
S 2284 - 246 - StO 235

OFD Hannover - Verfügung vom 22.09.2006 (S 2284 - 246 - StO 235) - DRsp Nr. 2008/90454

OFD Hannover, Verfügung vom 22.09.2006 - Aktenzeichen S 2284 - 246 - StO 235

DRsp Nr. 2008/90454

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG; steuerliche Beurteilung von Aufwendungen für Augenoperationen mittels Laser

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt der Begriff der Krankheit einen anormalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand voraus, der den Betroffenen in der Ausübung normaler psychischer oder körperlicher Funktionen derart beeinträchtigt, dass er nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Krankheitskosten sind Aufwendungen, die entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, die Krankheit erträglich zu machen und ihre Folgen zu lindern. Sie erwachsen regelmäßig zwangsläufig, weil sich der Steuerpflichtige ihnen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann.