OFD Hannover - Verfügung vom 23.07.1998
S 7344

OFD Hannover - Verfügung vom 23.07.1998 (S 7344) - DRsp Nr. 2008/86733

OFD Hannover, Verfügung vom 23.07.1998 - Aktenzeichen S 7344

DRsp Nr. 2008/86733

§ 18 UStG Umsatzsteuer-Erklärungsvordrucke

1. Zulassung abweichender Vordrucke im maschinellen Verfahren

Das NdSächs. FinMin hat durch Erl. v. 9.1.1992 S 0321 die OFD ermächtigt, die Abgabe der USt-Voranmeldungen (Muster USt 1 A) und der Anträge auf Dauerfristverlängerung/Anmeldungen der Sondervorauszahlung (Muster USt 1 H) auf vom amtlichen Muster abweichenden Vordrucken zuzulassen. Wegen der Einzelheiten des Verfahrens und der Gestaltung der abweichenden Vordrucke wird auf das gleichlautende BdF-Schreiben v. 9.1.1992 (BStBl 1992 I S. 82) verwiesen.

Nicht zugelassene Vordrucke sind zurückzuweisen; der Unternehmer oder sein steuerlicher Berater ist unter Verwendung des Vordrucks USt 1 S aufzufordern, die amtlichen Formulare zu verwenden oder die Zulassung zu beantragen.

Werden nicht zugelassene Vordrucke verwendet oder werden Abweichungen von den amtlichen Vordruckmustern festgestellt, die nicht ausdrücklich zugelassen sind (Abschn. II oder III des o. a. BMF-Schreibens), wird gebeten unter Beifügung einer Ablichtung des eingereichten Vordrucks zu berichten.