OFD Hannover - Verfügung vom 25.07.1996
S 7242 a

OFD Hannover - Verfügung vom 25.07.1996 (S 7242 a) - DRsp Nr. 2008/86588

OFD Hannover, Verfügung vom 25.07.1996 - Aktenzeichen S 7242 a

DRsp Nr. 2008/86588

Steuersatz für die Umsätze gemeinnütziger Körperschaften aus entgeltlicher Auftragsforschung und der Übernahme sogenannter Projektträgerschaften für die öffentliche Hand

Das NdSächs. FinMin hat durch Erl. v. 5. 7. 1996 S 0171 folgendes mitgeteilt:

Auftragsforschung gemeinnütziger Körperschaften

Mit Urt. v. 30. 11. 1995 - VR 29/91 - hat der BFH entschieden, daß die Umsätze eines als gemeinnützige Körperschaft anerkannten eingetragenen Vereins, der eine ingenieurwissenschaftliche Großforschungseinrichtung betreibt, insoweit nicht steuerbegünstigt sind, als sie aus der Durchführung von Forschungsaufträgen für Dritte (Auftragsforschung) und aus der Tätigkeit als sog. Projektträger bestehen.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 1997 (Bundesrats-Drucksache 390/96) ist folgende Ergänzung des § 68 AO vorgesehen:

„9. Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert. Der Wissenschaft und Forschung dient auch die Auftragsforschung. Nicht zum Zweckbetrieb gehören Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse beschränken, die Übernahme von Projektträgerschaften sowie wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug.”