OFD Hannover - Verfügung vom 26.04.2007
S 2170 - 109 - StO 222/221

OFD Hannover - Verfügung vom 26.04.2007 (S 2170 - 109 - StO 222/221) - DRsp Nr. 2009/80265

OFD Hannover, Verfügung vom 26.04.2007 - Aktenzeichen S 2170 - 109 - StO 222/221

DRsp Nr. 2009/80265

Ertragsteuerliche Behandlung einer als sog. Einbringungsmodell bezeichneten Leasinggestaltung; Vfg. vom 12.4.2006 und vom 7.8.2006

Mit Verfügung vom 12. 4. 2006 wurde über eine Gestaltung (sog. Einbringungsmodell) der Leasingbranche informiert. In diesen Fällen überträgt eine GmbH ihren Immobilienbesitz auf eine KG, bei der sie zu 100 v. H. als Kommanditist beteiligt ist, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Die KG verleast die Immobilien an die GmbH, wobei die KG zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilien bleibt. Die aus den abgeschlossenen Leasingverträgen resultierenden Ansprüche auf Leistung der Leasingraten hat die KG an ein Kreditinstitut veräußert (forfaitiert). Der dar- aus durch die KG vereinnahmte Forfaitierungserlös i. H. des Verkehrswerts der Grundstücke wird durch die GmbH bereits innerhalb einer Woche nach Übertragung des Immobilienvermögens von der GmbH auf die KG wieder entnommen. Es war fraglich, ob nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG eine Buchwertübertragung des Immobilienbesitzes vorgenommen werden kann oder ob im Rahmen einer „Gesamtplanbetrachtung” durch die zeitnahe Entnahme des Fortfaitierungserlöses eine Veräußerung des Immobilienbesitzes unter Aufdeckung der stillen Reserven anzunehmen ist.