OFD Hannover - Verfügung vom 28.12.2007
S 2741 - 222 - StO 241

OFD Hannover - Verfügung vom 28.12.2007 (S 2741 - 222 - StO 241) - DRsp Nr. 2008/92279

OFD Hannover, Verfügung vom 28.12.2007 - Aktenzeichen S 2741 - 222 - StO 241

DRsp Nr. 2008/92279

Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen sowie Zuschüssen zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen, die nicht über das wirtschaftliche Eigentum an den Versorgungsleitungen verfügen

Mit dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl 2005 I S. 1970) wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Hierdurch werden Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Geschäftsbereiche des Netzbetriebs von ihren anderen Geschäftsbereichen zu trennen (sogenanntes Legal Unbundling), vgl. KSt-Kartei, UmwStG Nr. 1.6.

Die bilanzsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen und Zuschüssen zu Hausanschlusskosten richtet sich grundsätzlich nach dem BMF-Schreiben vom 27. Mai 2003(BStBl 2003 I S. 361), vgl. KSt-Kartei § 4 KStG Karte C 10.

Das Legal Unbundling kann auch in der Weise vorgenommen werden, dass das Versorgungsunternehmen seine Versorgunganlagen an einen rechtlich selbstständigen Netzbetreiber verpachtet. Für diesen Fall, dass der Zuschussempfänger weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der Versorgungsanlagen ist, enthält das BMF-Schreiben keine Regelung. In diesen Fällen hat der Zuschussempfänger (Pächter) die Zuschüsse durch Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren zu vereinnahmen.