OFD Hannover - Verfügung vom 29.07.2002
S 2230 - 295 - StO 252

OFD Hannover - Verfügung vom 29.07.2002 (S 2230 - 295 - StO 252) - DRsp Nr. 2008/80900

OFD Hannover, Verfügung vom 29.07.2002 - Aktenzeichen S 2230 - 295 - StO 252

DRsp Nr. 2008/80900

DBA Niederlande; Deutsch-niederländisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; Verständigungsvereinbarung zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem niederländischen Finanzministerium nachstehende Verständigungsvereinbarung - datiert auf den/wirksam ab dem 9. November 2001 - getroffen. Die zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Bescheinigungen (Nr. 6 der Vereinbarung) sind von den zuständigen Finanzämtern unmittelbar an das Bundesamt für Finanzen und von diesem an die niederländische Finanzbehörde zu übermitteln. Der Zeitpunkt der Anwendbarkeit der Vereinbarung ergibt sich aus Nr. 10 der Vereinbarung.

Verständigungsvereinbarung

Die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande haben zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat auf der Grundlage des Artikels 25 Absatz 2 des deutsch-niederländischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 16. Juni 1959 in der Fassung des Zweiten Zusatzprotokolls vom 21. Mai 1991 (DBA) Folgendes vereinbart: