OFD Hannover - Verfügung vom 30.01.2007
S 1978 c - 56 - StO 243

OFD Hannover - Verfügung vom 30.01.2007 (S 1978 c - 56 - StO 243) - DRsp Nr. 2008/90936

OFD Hannover, Verfügung vom 30.01.2007 - Aktenzeichen S 1978 c - 56 - StO 243

DRsp Nr. 2008/90936

Einbringung wesentlicher Betriebsgrundlagen nach § 20 UmwStG und § 24 UmwStG durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Nach dem Ergebnis der Erörterungen auf Bund-/Länder-Ebene reicht es im Rahmen der Anwendung des § 20 UmwStG aufgrund der allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Grundsätze für die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die aufnehmende Kapitalgesellschaft aus, dass der Kapitalgesellschaft das wirtschaftliche Eigentum an den Wirtschaftsgütern verschafft wird. Die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums ist nicht zwingend erforderlich.