OFD Hannover - Verfügung vom 30.07.2002
S 3202

OFD Hannover - Verfügung vom 30.07.2002 (S 3202) - DRsp Nr. 2008/91999

OFD Hannover, Verfügung vom 30.07.2002 - Aktenzeichen S 3202

DRsp Nr. 2008/91999

Wohnflächenberechnung; Berücksichtigung von Balkonen, Loggien, Dachgärten/-terrassen und Freisitzen (Terrassen) bei der Einheitsbewertung

Gem. § 44 Abs. 2 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) können die Grundflächen von ausschließlich zu Wohnraum gehörenden ,,Balkonen, Loggien, Dachgärten oder gedeckten Freisitzen'' zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden. Zur Umsetzung dieser (Kann-) Vorschrift für die Zwecke der Einheitsbewertung weise ich auf Folgendes hin:

1 Begriffsbestimmungen

1.1 Balkon

Ein Balkon ist ein nach einer oder mehreren Seiten offener, überdeckter oder nicht überdeckter und betretbarer Anbau an ein Geschoss des Hauses.

1.2 Loggia

Eine Loggia ist ein überdeckter, nur zur Hausfront offener Aufenthaltsplatz, der im Gegensatz zum Balkon nicht vor der Mauer liegt, sondern hinter der Mauerflucht zurückspringt.

Dachgarten/Dachterrasse

Hierbei handelt es sich um einen überlicherweise nicht überdachten ,,Freisitz'' der auf dem obersten Geschoss eines Hauses liegt, sich aber z.B. auch auf einer Garage befinden kann.

Freisitz

Ein Freisitz ist ein ebenerdiger Platz, der ausschließlich einen angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist.

Gedeckter Freisitz