OFD Hannover - Verfügung vom 30.07.2007
EZ 1170 - 62 - StO 234

OFD Hannover - Verfügung vom 30.07.2007 (EZ 1170 - 62 - StO 234) - DRsp Nr. 2008/91318

OFD Hannover, Verfügung vom 30.07.2007 - Aktenzeichen EZ 1170 - 62 - StO 234

DRsp Nr. 2008/91318

Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 EigZulG; vorläufige Eigenheimzulagefestsetzungen nach § 165 Abs. 1 Abgabenordnung

Wenn zweifelhaft ist, ob eine Genossenschaft die Voraussetzungen des § 17 EigZulG erfüllt, kommt eine vorläufige Festsetzung der Eigenheimzulage für die Anschaffung von Anteilen an dieser Genossenschaft nur in solchen Fällen in Betracht, in denen die Voraussetzungen des § 17 EigZulG noch nicht überprüft worden sind und noch kein „negativer” Feststellungsbescheid ergangen ist.

Beispiel:

Das Finanzamt X hat mit Bescheid vom 5. Januar 2007 einheitlich und gesondert festgestellt, dass die Wohnungsbaugenossenschaft W für die Kalenderjahre 2002 bis 2004 nicht die Voraussetzungen einer Genossenschaft i. S. d. § 17 EigZulG erfüllt. Eigenheimzulage kann hiernach für die Jahre 2002 bis 2004 nicht gewährt werden.

Der Steuerpflichtige S erwirbt in 2005 erstmals Geschäftsanteile an der Wohnungsbaugenossenschaft W. Anschließend stellt er einen Antrag auf Festsetzung der Eigenheimzulage ab 2005.

Lösung: