OFD Karlsruhe - Verfügung vom 17.08.2004
S 2285 A - St 311

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 17.08.2004 (S 2285 A - St 311) - DRsp Nr. 2008/88086

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 17.08.2004 - Aktenzeichen S 2285 A - St 311

DRsp Nr. 2008/88086

Unterhaltsaufwendungen an Angehörige in Kroatien; Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

Bisher war auf Bundesebene nicht geklärt, ob die örtlichen Notare in Kroatien amtliche Stellen sind, die zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Unterhaltsbedürftigkeit berechtigt sind.

Aus diesem Grund waren Unterhaltsaufwendungen in Fällen mit von kroatischen Notaren (Javni Biljeznik) ausgestellten Bedürftigkeitsbescheinigungen wegen fehlendem Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit im Rahmen von Vorbehaltsfestsetzungen (§ 164 Abs. 1 AO) abzulehnen. Außerdem hatte die OFD gebeten, über die aus diesem Grund erfolgten Vorbehaltsfestsetzungen handschriftliche Aufzeichnungen zu führen, um eine abschließende Bearbeitung dieser Fälle sicher zu stellen.

Das BMF hat jetzt nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Zagreb mitgeteilt, dass die „Ämter der Staatsverwaltung in den Komitaten” (das sind Verwaltungsbezirke) bzw. das „Stadtamt für Gesundheitswesen Arbeit und Sozialfürsorge der Stadt Zagreb” für die Ausstellung der zweisprachigen Unterhalts- und Familienstatusbescheinigungen zuständig sind.

Vor diesem Hintergrund wird die Bezugsverfügung aufgehoben. Die bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagten Fälle sind jetzt wieder aufzugreifen und abschließend zu bearbeiten.