OFD Karlsruhe - Verfügung vom 18.03.2004
S 0338 A - St 412

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 18.03.2004 (S 0338 A - St 412) - DRsp Nr. 2008/87564

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 18.03.2004 - Aktenzeichen S 0338 A - St 412

DRsp Nr. 2008/87564

Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 AO) hinsichtlich doppelter Haushaltsführung (zeitliche Begrenzung)

Durch das Steueränderungsgesetz 2003, BStBl 2003 I S. 710, wurde die zeitliche Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung beseitigt. Die Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG und die Aufhebung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003, ferner für frühere Veranlagungszeiträume, für die die Einkommensteuer noch nicht formell bestandskräftig oder insoweit vorläufig festgesetzt wurde oder unter einem wirksamen Nachprüfungsvorbehalt steht (§ 52 Abs. 12, Abs. 23b EStG).