Mit Erlass vom 24.05.2004 (Az.:
Um die Prüfung zu erleichtern, hat es das Finanzministerium Baden-Württemberg nunmehr auch den kroatischen, rumänischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen und ungarischen Saisonarbeitskräften gestattet, den Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland durch eine von der Heimatbehörde ausgestellte amtliche Bestätigung zu erbringen. Zu diesem Zweck kann das jeweilige beigefügte zweisprachige Formblatt „Bestätigung für den Nachweis der doppelten Haushaltsführung” verwendet werden (vgl. Anlagen).
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