OFD Karlsruhe - Verfügung vom 23.08.2004
S 2352 A - 22 - St 322

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 23.08.2004 (S 2352 A - 22 - St 322) - DRsp Nr. 2008/88171

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 23.08.2004 - Aktenzeichen S 2352 A - 22 - St 322

DRsp Nr. 2008/88171

Nachweis der doppelten Haushaltsführung bei ausländischen Saisonarbeitskräften

Mit Erlass vom 24.05.2004 (Az.: 3 - S 235 2/34, bekannt gegeben durch o.g. Verfügung) hat das Finanzministerium Baden-Württemberg für ausländische Arbeitnehmer, die nur für drei Monate im Inland tätig sind (so genannte Saisonarbeitnehmer, z.B. als Erntehelfer) Erleichterungen beim Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland beschlossen.

Um die Prüfung zu erleichtern, hat es das Finanzministerium Baden-Württemberg nunmehr auch den kroatischen, rumänischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen und ungarischen Saisonarbeitskräften gestattet, den Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland durch eine von der Heimatbehörde ausgestellte amtliche Bestätigung zu erbringen. Zu diesem Zweck kann das jeweilige beigefügte zweisprachige Formblatt „Bestätigung für den Nachweis der doppelten Haushaltsführung” verwendet werden (vgl. Anlagen).