OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.06.2004
FG 2018 - St 412

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.06.2004 (FG 2018 - St 412) - DRsp Nr. 2008/87933

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 28.06.2004 - Aktenzeichen FG 2018 - St 412

DRsp Nr. 2008/87933

Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG)

Im KostRMoG (BGBl 2004 I S. 718) wurde eine Reihe von Kostengesetzen geändert. Diese Änderungen haben teilweise auch Auswirkungen auf Verfahren vor den Finanzgerichten. Im einzelnen wurden

Für Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben sich für Streitsachen, die ab dem 01.07.2004 anhängig werden, insbesondere folgende Änderungen:

Die Möglichkeit einer kostenfreien Rücknahme entfällt. Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich jedoch um die Hälfte, wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände erfüllt sind (vgl. die Gebührentatbestände Nr. 6111 und 6211 des Kostenverzeichnisses zu § 34 GKG n.F.).

Der Auffangstreitwert, der anzusetzen ist, wenn sonst keine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts vorliegen, wurde auf 5.000 € (bisher 4.000 €) erhöht, § 52 Abs. 2 GKG n.F.