OFD Karlsruhe - Verfügung vom 29.02.2008
S 7421

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 29.02.2008 (S 7421) - DRsp Nr. 2008/92420

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 29.02.2008 - Aktenzeichen S 7421

DRsp Nr. 2008/92420

Differenzbesteuerung für Gebrauchtfahrzeuge

1. Einkaufspreis nach bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs

Nimmt ein Kraftfahrzeughändler beim Verkauf eines Neuwagens ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung, liegt ein Tausch im Regelfall mit Baraufgabe vor. Auf der Grundlage des erläutert , wie die Bemessungsgrundlage für die Neuwagenlieferung zu ermitteln ist, wenn ein Gebrauchtfahrzeug zu einem höheren Preis als dem gemeinen Wert in Zahlung genommen wird, d.h. wenn der Kraftfahrzeughändler einen verdeckten Preisnachlass gewährt. Das Entgelt für die Neuwagenlieferung kann durch einen verdeckten Preisnachlass mit steuerlicher Wirkung nur gemindert werden, wenn der Kraftfahrzeughändler die Höhe der Entgeltsminderung nachweist (Abschn. 153 Abs. 4 Beispiel 1 Satz 4 ).