OFD Kiel - Verfügung vom 06.12.1999
S 2400 A

OFD Kiel - Verfügung vom 06.12.1999 (S 2400 A) - DRsp Nr. 2008/85092

OFD Kiel, Verfügung vom 06.12.1999 - Aktenzeichen S 2400 A

DRsp Nr. 2008/85092

§ 43 EStG Zinsabschlag bei Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ohne vollständige Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen auch dann vor, wenn nur die teilweise Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens zugesagt worden ist (BMF-Schreiben v. 16.3.1999 - IV C 1 - S 2252 - 87/99 -; BStBl 1999 I S. 433) [Karte 3.21 zu § 20 EStG].

Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn bis zum Ende des Jahres 1999 von den Erträgen aus derartigen Anlagen, die vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens (7.5.1999) emittiert worden sind, kein Zinsabschlag (§ 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG) einbehalten wird.