OFD Kiel - Verfügung vom 17.04.1998
S 7102 A

OFD Kiel - Verfügung vom 17.04.1998 (S 7102 A) - DRsp Nr. 2008/86757

OFD Kiel, Verfügung vom 17.04.1998 - Aktenzeichen S 7102 A

DRsp Nr. 2008/86757

§ 1 UStG Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung

1. Verwendungseigenverbrauch: Bruttolistenpreis als Ausgangsgröße bei der sog. 1%-Regelung

Nach Abschn. I Abs. 2 des BMF-Schreibens v. 11.3.1997 (BStBl 1997 I S. 324) kann ein Unternehmer, der den Wert der Nutzungsentnahme für ertragsteuerliche Zwecke nach der sog. 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt, aus Vereinfachungsgründen diesen Wert auch als Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung des Leistungseigenverbrauchs verwenden. Es sind Fälle bekanntgeworden, in denen Stpfl. beantragen, bei der 1%-Regelung vom Nettopreis des Fahrzeugs auszugehen. Durch den Ansatz des Listenpreises als Bruttowert ergebe sich eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer.

Dazu bittet die OFD, folgende Rechtsauffassung zu vertreten: