OFD Kiel - Verfügung vom 20.05.1999
S 2400 A - St 141

OFD Kiel - Verfügung vom 20.05.1999 (S 2400 A - St 141) - DRsp Nr. 2008/81615

OFD Kiel, Verfügung vom 20.05.1999 - Aktenzeichen S 2400 A - St 141

DRsp Nr. 2008/81615

§ 43 EStG Zinsabschlag auf Gemeinschaftskonten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht für Gemeinschaftskonten - anders als bei Ehegatten - keine Möglichkeit zur Abstandnahme vom Zinsabschlag nach § 44 a EStG. Das Kreditinstitut hat für die Zinsen, die auf einem solchen Konto anfallen, Zinsabschlagsteuer einzubehalten und den Steuerpflichtigen eine Steuerbescheinigung auf den Namen beider Kontoinhaber auszustellen. Da die Steuerpflichtigen keine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben können, wäre für die Feststellung, wie hoch der Anteil jedes Kontoinhabers am Zinsertrag und dem einbehaltenen Zinsabschlag ist, eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO durchzuführen.