OFD Kiel - Verfügung vom 20.07.1999
S 7102 A

OFD Kiel - Verfügung vom 20.07.1999 (S 7102 A) - DRsp Nr. 2008/86801

OFD Kiel, Verfügung vom 20.07.1999 - Aktenzeichen S 7102 A

DRsp Nr. 2008/86801

§ 1 UStG Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung

In der Bezugsvfg. v. 20.11.1998 S 7102 A hat die OFD mitgeteilt; daß hinsichtlich der Frage, ob bei Anwendung der sog. 1-%.-Regelung bei der Bemessung des Eigenverbrauchs für die private Pkw-Nutzung von einem Brutto- oder einem Nettobetrag auszugehen ist, ein Revisionsverfahren anhängig ist.

Der BFH hat mit Urt. v. 11.3.1999 bisher veröffentlicht in DB 1999 Heft 21 S. 1098, entschieden: Der Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um diese Kosten auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen. Aus diesem Grunde erübrigen sich auch Überlegungen dazu, ob bei der Schätzung der Bemessungsgrundlage für den Verwendungseigenverbrauch vom „Bruttolistenpreis” (mit USt) oder vom „Nettolistenpreis” (ohne USt) auszugehen ist.

Hat der Unternehmer kein Fahrtenbuch geführt, sind die Kosten aufgrund anderer Wahrscheinlichkeitsüberlegungen aufzuteilen. Schätzungsunschärfen, die sich zu Ungunsten des Stpfl. ergeben, muß dieser hinnehmen.