OFD Kiel - Verfügung vom 21.04.1999
S 2404 A

OFD Kiel - Verfügung vom 21.04.1999 (S 2404 A) - DRsp Nr. 2008/85144

OFD Kiel, Verfügung vom 21.04.1999 - Aktenzeichen S 2404 A

DRsp Nr. 2008/85144

§ 44a EStG Abstandnahme vom Zinsabschlag bei natürlichen Personen

1. NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag

Eine Abstandnahme vom Zinsabschlag ist bei natürlichen, unbeschränkt stpfl. Personen ausschließlich in den Fällen des § 44a Abs. 1 EStG möglich. Erteilt der Gläubiger von Kapitalerträgen dem zum Steuerabzug Verpflichteten einen Freistellungsauftrag, so wird von Kapitalerträgen bis zu 6 100/12 200 DM (Alleinstehende/Verheiratete) ein Steuerabzug nicht vorgenommen (§ 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Legt der Gläubiger eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vor, so sind auch darüber hinausgehende Kapitalerträge vom Zinsabschlag befreit (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG).